Blog
EU AI Act für den Mittelstand — was jetzt wichtig ist
Artikel · Compliance · KI-Verordnung · 7. Juli 2026
Der EU AI Act ist keine ferne Drohkulisse mehr — die Übergangsfristen laufen. Für den Mittelstand heißt das nicht Panik, sondern Priorisierung: Wer weiß, in welche Risikoklasse seine KI-Anwendungen fallen, kann den Aufwand sauber eingrenzen.
Die vier Risikoklassen in einer Minute
Der AI Act sortiert KI-Systeme nach Risiko: verbotene Praktiken (z. B. Social Scoring), Hochrisiko-Systeme (z. B. KI im Recruiting), begrenzte Risiken mit Transparenzpflichten (z. B. Chatbots) und minimale Risiken ohne Sonderpflichten.
Für die meisten Mittelständler relevant: Chatbots und Assistenten sind kennzeichnungspflichtig — Bewerber-Screening oder Kreditentscheidungen sind Hochrisiko und brauchen ein echtes Compliance-Paket.
Womit anfangen?
- Inventur: Welche KI läuft heute schon im Haus — auch in eingekaufter Software?
- Klassifizierung: Jede Anwendung einer Risikoklasse zuordnen.
- Lücken schließen: Transparenzhinweise, Dokumentation, menschliche Aufsicht — je nach Klasse.
Aus der Praxis: Wir betreiben mit Hironaut selbst ein Hochrisiko-System nach KI-Verordnung — die Dokumentations- und Aufsichtspflichten sind machbar, wenn man sie von Anfang an mitbaut statt nachrüstet.
Fazit
Der AI Act belohnt, was gute Softwareentwicklung ohnehin tut: dokumentieren, testen, Verantwortung zuordnen. Wer jetzt eine Stunde in die Inventur steckt, spart sich später das Nachrüsten unter Zeitdruck.